Anna Elisabeth Rees, 17001778 (78 Jahre alt)

Name
Anna Elisabeth /Rees/
Vornamen
Anna Elisabeth
Nachname
Rees
Ehename
Anna Elisabeth /Spohr/
Geburt
Notiz: Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag

Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag
25 JAN 1700

Es sind keine Angaben über das Geburtsdatum vorhanden. Es wird aus den Angaben im Sterbeeintrag geschätzt.
Die Geburt/Taufe liegt entweder vor dem Beginn der Kirchenbücher der entsprechenden Kirchengemeinde oder in einer anderen Kirchengemeinde, die nicht ausgewertet wurde oder unbekannt ist. Die Toleranz kann bei einigen Monaten liegen

Kirchliche Trauung
Geburt einer Tochter
Notiz: Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag

Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag
20 APR 1744

Kindstaufe einer Tochter
Tod eines Ehemanns
Bestattung eines Ehemanns
Heirat einer Tochter
Tod
8. März 1778 (78 Jahre alt) Alter: ungefähr 78 jahre 1 monat 2 wochen
Familie mit Johann Henrich Spohr
Ehemann
17101764
Geburt: 1. Februar 1710 Grebenau, Grebenau, Vogelsbergkreis, Hessen, Deutschland
Tod: 15. Dezember 1764Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
sie selbst
17001778
Geburt: um 25. Januar 1700Melsungen, Melsungen, Schwalm-Eder-Kreis, Hessen, Deutschland
Tod: 8. März 1778Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Kirchliche Trauung Kirchliche Trauung26. Mai 1739Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
5 Jahre
Tochter
17441815
Geburt: 21. Mai 1744 34 44 Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Tod: 23. Januar 1815Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Geburt
Kirchliche Trauung
Tod
Geburt

Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag
25 JAN 1700

Gemeinsame Notiz

Es sind keine Angaben über das Geburtsdatum vorhanden. Es wird aus den Angaben im Sterbeeintrag geschätzt.
Die Geburt/Taufe liegt entweder vor dem Beginn der Kirchenbücher der entsprechenden Kirchengemeinde oder in einer anderen Kirchengemeinde, die nicht ausgewertet wurde oder unbekannt ist. Die Toleranz kann bei einigen Monaten liegen