Maria Barbara Gundlach, 17681807 (38 Jahre alt)

Name
Maria Barbara /Gundlach/
Vornamen
Maria Barbara
Nachname
Gundlach
Ehename
Maria Barbara /Heinzerling/
Geburt
Notiz: Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag

Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag
26 DEC 1768

Es sind keine Angaben über das Geburtsdatum vorhanden. Es wird aus den Angaben im Sterbeeintrag geschätzt.
Die Geburt/Taufe liegt entweder vor dem Beginn der Kirchenbücher der entsprechenden Kirchengemeinde oder in einer anderen Kirchengemeinde, die nicht ausgewertet wurde oder unbekannt ist. Die Toleranz kann bei einigen Monaten liegen

Kirchliche Trauung
Tod
Familie mit Johann Conrad Heinzerling
Ehemann
17681827
Geburt: 26. April 1768Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Tod: 19. Januar 1827Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
sie selbst
17681807
Geburt: um 26. Dezember 1768Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Tod: 26. März 1807Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Kirchliche Trauung Kirchliche Trauung12. Februar 1804Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Johann Conrad Heinzerling + Anna Barbara Wagner
Ehemann
17681827
Geburt: 26. April 1768Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Tod: 19. Januar 1827Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Partners Partnerin
1775
Geburt: 2. August 1775 49 36 Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Kirchliche Trauung Kirchliche Trauung12. März 1809Raboldshausen, Neuenstein, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, Deutschland
Geburt
Kirchliche Trauung
Tod
Geburt

Berechnetes Geburtsdatum aus den Angaben im Sterbeeintrag
26 DEC 1768

Gemeinsame Notiz

Es sind keine Angaben über das Geburtsdatum vorhanden. Es wird aus den Angaben im Sterbeeintrag geschätzt.
Die Geburt/Taufe liegt entweder vor dem Beginn der Kirchenbücher der entsprechenden Kirchengemeinde oder in einer anderen Kirchengemeinde, die nicht ausgewertet wurde oder unbekannt ist. Die Toleranz kann bei einigen Monaten liegen